Schuleinschreibung 2022

Schulanmeldung

Für alle Kinder, die im September 2022 neu eingeschult werden, findet die

Schuleinschreibung
am Dienstag, den 22. März 2022 ab 14.00 Uhr
in der Aula der Grundschule Sulzberg statt.

Um den Nachmittag zu entzerren bitten wir um Beachtung folgender Einteilung:
• Kinder vom Kindergarten St. Nikolaus in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr
• Kinder von den Kindergärten Hildegardis und Moosbach von 15.00 bis 16.00 Uhr.

Wir bitten Sie, dass nur ein Elternteil (ohne Vorschulkind) mit FFP-2-Maske zu dem Termin erscheint. Bitte beachten Sie die derzeit im Haus geltende 3G-*Regel.

Mitzubringen sind: > die Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. das Familienstammbuch > den Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes, wenn diese bis dahin erfolgt ist. Ansonsten bitte um Vorlage der U9. > den Nachweis des Gesundheitsamtes über den vorhandenen Masernschutz, soweit dies nicht bereits dem Kindergarten vorliegt > gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden

Antrag auf Einschulung:
Das Kultusministerium legt folgende Einschulungsdaten fest:
• Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09.2022 sechs Jahre alt werden.
• Auf Antrag können aber auch alle Kinder, die bis zum 31.12.2016 geboren sind, eingeschult werden  Elterngespräch in der Schule.
• Für Kinder, die nach dem 01.01.2017 geboren sind ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich (vorzeitige Einschulung).
• Für Kinder, die vom 01.07. bis 30.09.2016 geboren sind, gilt der sogenannte Einschulungskorridor. Die Eltern können nach Beratung durch die Schule frei entscheiden, ob ihr Kind eingeschult wird oder nicht. Es muss dabei kein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Diese Beratung kann in der gegenwärtigen Situation auch telefonisch stattfinden.
Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April schriftlich mitteilen. Da dieses Datum im Jahr 2022 auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, also den 11. April 2022.
Die Schule muss sich von der Schulreife aller Kinder überzeugen. Dies erfolgt, wie in den letzten Jahren, in enger Zusammenarbeit mit dem Kindergarten.
Allen Kindern muss vom Gesundheitsamt ein medizinisches Gutachten zur Schuleingangs-untersuchung erstellt. Dies steht dieses Jahr jedoch noch aus. Auf jeden Fall muss der Schule das Bestehen eines vorhandenen Masernschutzes vorgelegt werden. Dies kann auch durch den Kindergarten bestätigt werden, wenn Sie dort den Nachweis bereits erbracht haben. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, am Schuleinschreibungstag den Impfpass Ihres Kindes bereit zu halten.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie gerne beim Kindergarten oder bei der Schule anrufen.
Antrag auf Zurückstellung:
Bei Kindern, die zwischen dem 01.10.2015 und 30.06.2016 geboren sind, besteht die Möglichkeit einer Rückstellung.

• Elterngespräch in der Schule nach telefonischer Voranmeldung (bitte nach Möglichkeit noch vor der Schuleinschreibung).
• Über die Rückstellung entscheidet die Schule, der Kindergarten steht beratend zur Seite.
• Ein Kind kann nur einmal zurückgestellt werden!

Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut vorgestellt werden!

Ralf Tamler, Rektor